Geldwäschegesetz
Falls Sie sich fragen sollten, wieso wir Sie als Immobilienmakler nach Ihrem Personalausweis fragen, dann wundern Sie sich bitte nicht. Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sind wir als Immobilienmakler dazu verpflichtet, die Identität unserer Kunden festzustellen.
Gemäß Geldwäschegesetz (GwG) haben Immobilienmakler die Verpflichtung die Identität der Kunden vor dem mündlich oder schriftlich abgeschlossenen Maklervertrag (Qualifizierter Alleinauftrag / Vermietungsauftrag) festzustellen und somit diese Verpflichtung zu erfüllen. Dies dient einzig und allein der Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung.
Dieser Verpflichtung kommen wir als Immobilienmakler selbstverständlich nach, indem wir uns von unseren Kunden im Vorwege die jeweiligen Personalausweise zeigen lassen und diese für unsere Akte auch kopieren, um die Daten aus dem jeweiligen Personalausweis festzuhalten.
Dieser Verpflichtung nach dem Geldwäschegesetz (GwG) müssen sämtliche Immobilienmakler bei jeglichen Verträgen, welche mit Kunden abgeschlossen werden, nachkommen.
Gemäß § 4 Abs. 6 GwG sind Sie als Kunde verpflichtet, dem Immobilienmakler die entsprechenden Auskünfte zu erteilen und Unterlagen oder Ausweis zur Überprüfung vorzulegen. Diese können Sie unter folgendem LINK nachlesen.
Sollten Sie diesbezüglich Rückfragen haben, so scheuen Sie sich nicht uns diesbezüglich zu kontaktieren. Die gespeicherten Daten werden selbstverständlich sorgfältig und pfleglich behandelt.